Förderrechner · Stand 28.09.2026

Förderrechner Wärmepumpe 2026

Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre neue Wärmepumpe? Unser Rechner kennt die aktuellen KfW-Regeln – das Ergebnis sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

1Wohnen Sie selbst im Haus?

Tausch- und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

2Welche Heizung ersetzen Sie?

Der Tauschbonus gilt für Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung und Nachtspeicher – bei Gas- und Holzheizungen erst ab 20 Jahren Betriebsalter.

3Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag – bei Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Steht im Steuerbescheid.

4Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt?

Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind wird Ihr Einkommen pauschal um 10.000 € niedriger angesetzt.

5Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Für die erste Wohnung werden bis zu 28.000 € Kosten gefördert, für die zweite bis sechste je 15.000 €.

6Wann stellen Sie den Förderantrag?

Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW – vor Beginn der Arbeiten.

Heizkostenvergleich

Was kostet Heizen mit Öl oder Gas – und was mit Wärmepumpe?

Geben Sie Ihren Jahresverbrauch ein. Alle Preise sind vorbelegt und lassen sich an Ihre Tarife anpassen.

1Womit heizen Sie heute?
2Ihr Verbrauch pro Jahr

Steht auf Ihrer Heizöl-Rechnung bzw. ergibt sich aus der Tankfüllung.

Liter
3Energiepreise

Vorbelegt mit aktuellen Durchschnittswerten – ändern Sie sie gern auf Ihre Tarife.

€/l
ct/kWh

Heizöl: Durchschnitt 3. Quartal 2026 rund 1,45 €/l (am 28.09.2026 bei 1,74 €/l, TECSON). Wärmepumpentarife für Neukunden: etwa 21 bis 27 ct/kWh (Verivox, TGA-Barometer).

4Photovoltaik vorhanden oder geplant?
Annahmen der Rechnung

Wärmepumpe: aus 1 kWh Strom werden rund 3,2 kWh Wärme – ein realistischer Wert für moderne Luft-Wärmepumpen im Bestand. Alte Heizung: 85 % (Öl) bzw. 88 % (Gas) der eingesetzten Energie kommen als Wärme im Haus an; 1 Liter Heizöl entspricht etwa 10 kWh. Solarstrom rechnen wir mit der entgangenen Einspeisevergütung. Grund- und Zählergebühren sowie Wartung sind nicht enthalten. Für die 10-Jahres-Summe steigen die Preise jedes Jahr um den Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2025: Heizöl 4,8 % (en2x/Destatis), Erdgas 5,8 % (BDEW), Wärmepumpenstrom 4,0 % (Bundesnetzagentur). Wie sich die Preise künftig entwickeln, kann niemand sicher vorhersagen.

So funktioniert die Förderung

Vom Antrag bis zur Auszahlung – wir begleiten Sie

1. Angebot mit Bedingung

Nach der Beratung erhalten Sie unser Festpreis-Angebot. Der Vertrag enthält die von der KfW verlangte Bedingung: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist – und das geplante Umsetzungsdatum.

2. Antrag vor Baubeginn

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag. Damit stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW“ – wir begleiten Sie dabei. Erst danach beginnen die Arbeiten.

3. Einbau und Auszahlung

Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnung und unsere Bestätigung nach Durchführung ein – spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung. Dann zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Diese Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen

  • Gerät steht auf der Wärmepumpenliste des BAFA
  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0
  • Außengerät mindestens 10 dB leiser als der EU-Grenzwert
  • Hydraulischer Abgleich der Heizung
  • Steuerbar über eine Schnittstelle nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz
  • Bestellung eines intelligenten Messsystems (Smart Meter)

Um all das kümmern wir uns bei Planung und Einbau. Gefördert werden auch die Arbeiten drumherum – etwa neue Heizkörper, Fußbodenheizung, Elektroanschluss und die Entsorgung von Altkessel und Öltank.

Was sich 2027 ändert

Antrag abTauschbonusFörderfähige Kosten (1. Wohnung)
jetzt bis 31.01.202716 %28.000 €
01.02.202712 %27.250 €
01.08.20278 %26.500 €
01.02.20284 %25.750 €
01.08.2028entfällt25.000 €

Außerdem sinkt laut Richtlinie im ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Dafür kommen 15 % Bonus für Geräte hinzu, die in der EU hergestellt wurden – wie das nachgewiesen wird, regelt die KfW noch. Die Alternative zur Förderung ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG (20 % über drei Jahre); beides zusammen ist nicht möglich.

Förderung sichern

Wir prüfen Ihre Förderung und übernehmen den Antrag

Senden Sie uns Ihr Ergebnis – wir melden uns, vereinbaren einen Termin bei Ihnen vor Ort und berechnen die Heizlast. Kostenlos und unverbindlich.

  • Kostenlose Vor-Ort-Beratung mit Heizlastberechnung
  • Festpreis-Angebot mit KfW-konformer Bedingung
  • Förderantrag übernehmen wir

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Wir melden uns in Kürze telefonisch bei Ihnen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Quellen
  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1
  • KfW-Merkblatt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, gültig ab 24.09.2026
  • KfW-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0 vom 16.09.2026
  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), BGBl. 2026 I Nr. 226
  • Energiepreise: TECSON Heizölpreise (28.09.2026), BDEW-Gaspreisanalyse (August 2026), Verivox Wärmepumpenstrom (Juli 2026)
  • Preisentwicklung 2015–2025: Destatis Verbraucherpreisindex und Energiepreisbericht, en2x, BDEW Strom- und Gaspreisanalyse August 2026, Monitoringberichte der Bundesnetzagentur

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