Das Wichtigste in Kürze: Eine Wärmepumpe arbeitet mit niedrigeren Wassertemperaturen als ein Öl- oder Gaskessel. Ausreichend große Heizkörper kommen damit gut zurecht. Zu kleine Heizkörper tauscht man gezielt aus. Die Kosten dafür gehören zur Wärmepumpen-Förderung – ebenso wie eine nachgerüstete Fußbodenheizung.
Warum die Heizkörper so wichtig sind
Ein Heizkörper gibt umso mehr Wärme ab, je größer seine Fläche ist und je wärmer das Wasser darin ist. Ihr alter Öl- oder Gaskessel hat das Heizwasser auf 70 °C und mehr gebracht. Damit reichte auch ein kleiner Heizkörper, um einen Raum zu heizen.
Eine Wärmepumpe arbeitet dagegen umso sparsamer, je niedriger die Wassertemperatur ist. Bei niedrigerer Temperatur gibt derselbe Heizkörper aber weniger Wärme ab. Damit der Raum trotzdem warm wird, braucht er mehr Fläche. Genau deshalb lohnt der Blick auf jeden einzelnen Heizkörper.
Ein Hinweis für alle, die selbst nachschlagen: Die Leistung im Datenblatt eines Heizkörpers bezieht sich meist auf Wassertemperaturen von 75 °C im Vorlauf und 65 °C im Rücklauf. Bei den Temperaturen einer Wärmepumpe liefert er spürbar weniger.
Die Vorlauftemperatur als Maßstab
Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Wassers, das in Ihre Heizkörper fließt. Sie ist der wichtigste Wert für die Frage, ob Ihre Heizkörper passen.
Wichtig ist nur der kälteste Tag. An den meisten Heiztagen genügt auch mit Heizkörpern eine deutlich niedrigere Temperatur. Wie Sie mit einem einfachen Test im Winter selbst prüfen, ob Ihr Haus mit 55 °C auskommt, beschreiben wir im Ratgeber Eignet sich mein Altbau für eine Wärmepumpe?
Groß schlägt heiß: die Heizkörperfläche
Die gute Nachricht kommt aus der Forschung: Das Fraunhofer ISE hat in einem mehrjährigen Feldtest 77 Wärmepumpen in bestehenden Ein- bis Dreifamilienhäusern vermessen. Ein Ergebnis: Ausreichend große Heizkörper lassen sich im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen betreiben wie eine Fußbodenheizung.
In vielen älteren Häusern sind die Heizkörper großzügig bemessen. Alte Gussrippenheizkörper etwa haben viel Oberfläche. Kritisch sind dagegen oft:
- kleine, flache Heizkörper unter dem Fenster,
- das Bad, weil dort eine höhere Raumtemperatur gewünscht ist,
- Eckzimmer und Räume mit großen Fensterflächen.
Solche Engpässe bestimmen, wie hoch die Vorlauftemperatur für das ganze Haus sein muss. Wer gezielt diese wenigen Heizkörper verbessert, senkt die Temperatur für alle anderen mit.
Diese Lösungen gibt es
Größere oder zusätzliche Heizkörper
Der naheliegende Weg: Ein zu kleiner Heizkörper wird gegen ein größeres Modell getauscht – länger, höher oder mit mehr Platten und Lamellen. Wo Platz ist, kann auch ein zweiter Heizkörper im Raum die Lösung sein.
Niedertemperatur- und Wärmepumpen-Heizkörper
Diese Heizkörper sind für niedrige Wassertemperaturen gebaut. Manche haben kleine, leise Ventilatoren, die die Wärme besser an den Raum abgeben (Gebläsekonvektoren). Sie brauchen dafür einen Stromanschluss, holen aber auf wenig Fläche viel Leistung heraus – praktisch dort, wo kein größerer Heizkörper passt.
Fußbodenheizung nachrüsten
Flächenheizungen am Boden, an der Wand oder an der Decke sind für Wärmepumpen ideal, weil sie mit sehr niedrigen Temperaturen auskommen. Im Altbau lohnt das vor allem, wenn ohnehin Böden erneuert werden. Es gibt Systeme mit geringer Aufbauhöhe und solche, die in den vorhandenen Estrich eingefräst werden. Eine Wandheizung ist eine Alternative, wenn der Boden bleiben soll.
Alle drei Wege bieten wir als Heizungsoptimierung an – einzeln oder zusammen mit der Wärmepumpe.
Hydraulischer Abgleich: Pflicht für die Förderung
Ohne Abgleich fließt das Heizwasser bevorzugt durch die Heizkörper, die nah an der Pumpe liegen. Entfernte Räume bleiben kühl – und oft wird dann die Vorlauftemperatur für das ganze Haus hochgedreht. Das kostet bei einer Wärmepumpe besonders viel Strom.
Beim hydraulischen Abgleich wird jeder Heizkörper so eingestellt, dass er genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht. Grundlage ist eine Heizlastberechnung Raum für Raum. Für die KfW-Förderung ist der Abgleich nach dem sogenannten Verfahren B vorgeschrieben und wird mit einem Formular bestätigt. Dazu gehören meist auch neue, voreinstellbare Thermostatventile.
Was die Förderung abdeckt
Tauschen Sie Heizkörper zusammen mit dem Einbau der Wärmepumpe, gehören die Kosten zur Heizungsförderung der KfW (Programm 458). Förderfähig sind unter anderem:
- neue Heizkörper in jeder Bauart, auch Gebläsekonvektoren,
- Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen inklusive Estrich, Trittschalldämmung und Bodenbelag,
- der hydraulische Abgleich mit Thermostatventilen und Pumpen.
Diese Arbeiten zählen zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpe – bei Antrag bis 31. Januar 2027 bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Es gilt derselbe Fördersatz wie für die Wärmepumpe: 30 % Grundförderung plus mögliche Boni, insgesamt bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %.
Wer Heizkörper oder Abgleich schon vorher angehen möchte, während die alte Heizung noch läuft, kann unter Umständen die BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ mit 15 % nutzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die bestehende Anlage älter als zwei Jahre und – wenn sie fossil betrieben wird – nicht älter als 20 Jahre ist. Welcher Weg sich für Sie lohnt, besprechen wir bei der Beratung. Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Ratgeber Förderantrag Schritt für Schritt.
So gehen wir bei Ihnen vor
- Aufnahme: Wir erfassen jeden Raum und jeden Heizkörper mit Bauart und Größe.
- Berechnung: Aus der raumweisen Heizlast ergibt sich, welche Vorlauftemperatur Ihr Haus braucht und welche Heizkörper der Engpass sind.
- Vorschlag: Sie erhalten eine gezielte Empfehlung – nur dort tauschen, wo es nötig ist.
- Festpreis: Heizkörper, Abgleich und Wärmepumpe stehen gemeinsam in einem Festpreis-Angebot.
Die Beratung vor Ort inklusive Heizlastberechnung ist für Sie kostenlos.
Förderung inklusive: Neue Heizkörper und Fußbodenheizung werden beim Umstieg auf die Wärmepumpe mitgefördert. Jetzt Förderung berechnen.
Quellen
- Fraunhofer ISE, Presseinformation vom 03.11.2025 „Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich“
- Verbraucherzentrale: „Wärmepumpe im Eigenheim: Welche Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen?“
- KfW-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0 vom 16.09.2026
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026; KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24.09.2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 60c (hydraulischer Abgleich)
